§ 1 Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung der Arbeiten heranziehen.

§ 2 Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

§ 3 Gültigkeit des Vertrages
Der Vertrag ist erst Gültig zustande gekommen, sobald beide Parteien unterschrieben haben. Hierbei zählt auch die ausdrückliche
Bestätigung per Mail als Unterschrift. Dennoch behält sich Royal-Umzüge vor, bei großen Falschangaben des Umzugsumfanges vom Vertrag zurückzutreten, Neuaushandlungen sind selbstverständlich möglich.

§ 4 Kündigung des Vertrags
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 5 Tage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.

§ 5 Trinkgelder: Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

§ 6 Transportsicherung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen,
Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern. Zur Überprüfung der
fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

§ 7 Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Wasser- und
sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

§ 8. Umzugskartons:
Umzugskartons werden nach Auftragserteilung zu den jeweiligen gültigen Preisen an den Kunden verkauft. Die Lieferung der Kartons ist kostenfrei. Bei Abholung entsteht eine Gebühr von 20 Euro- dies wird mit dem Karton- Rückkaufpreis verrechnet.

§ 9 Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

§ 10 Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

§ 11 Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen:
– wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Gutes schriftlich
angezeigt wurde
– wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich
angezeigt wurde, § 451 f HGB.

§ 12 Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Betrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands nach dem Beladen fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Bei Auslandstransporten gelten dieselben Regelungen wie bei Inlandstransporten. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in EURO. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern, gemäß § 419 HGB.

§ 13 Erstattung der Umzugskosten:
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf
entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. Vor dem Umzug muss entweder ein Kostenübernahmeschein des Sozialamtes oder eine schriftliche Auftragsbestätigung des Arbeitsamtes vorliegen.

§ 14 Haftungshöchstbetrag
Die Haftung der Firma Royal Umzüge wird auf 620,00 € je Kubikmeter Hubraum beschränkt. Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt Royal Umzüge eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Absender.

§ 15 Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurückzuführen ist:

– Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden
– Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender
– Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender
– Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern
– Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender in Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender und der Durchführung der Leistung bestanden hat.
– Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
– Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch,
Funktionsstörungen, Rost, Verderb oder Auslaufen erleidet.

§ 16 Ladungsbedingungen
Sämtliche Transportwege müssen dem Spediteur uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut mit zwei Mann zu
handeln sein. Sollten die Mitarbeiter des Spediteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, dass am Transportgut Montagen notwendig sind, um dieses zu transportieren, und wurde dieses vom Auftraggeber im Auftrag nicht berücksichtigt, so werden diese Arbeiten mit einem Stundensatz von EUR 25,00/ Mann inkl. MwSt. berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.

§ 17 Lagervertrag
Im Fallle der Lagerung wird vereinbart, dass bei Nichtzahlung der Lagermiete über zwei Monate die eingelagerten Güter durch den Spediteur verkauft werden können. Ansonsten gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransport (ALB). Diese werden nach Wunsch des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.

§ 18 Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeit mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrags und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem
Transportvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des
Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 19 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.

AGB Stand: Berlin, den 11.02.2013