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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Eugene Nelen Avatar Eugene Nelen
24. April 2024

§ 1 Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung der Arbeiten heranziehen.

 

§ 2 Zusatzleistungen

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

 

§ 3 Gültigkeit des Vertrages

Der Vertrag ist erst Gültig zustande gekommen, sobald beide Parteien unterschrieben haben. Hierbei zählt auch die ausdrückliche Bestätigung per Mail als Unterschrift. Dennoch behält sich Royal-Umzüge vor, bei großen Falschangaben des Umzugsumfanges vom Vertrag zurückzutreten, Neuaushandlungen sind selbstverständlich möglich.

 

§ 4 Kündigung des Vertrags

Kündigt der Kunde einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:

  • Bei einer Kündigung, die mehr als fünf Kalendertage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt, werden 50 % der Auftragssumme fällig.
  • Bei einer Kündigung, die nicht mehr als fünf Kalendertage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt, werden 75 % der Auftragssumme fällig.
  • Bei einer Kündigung, die nicht mehr als einen Kalendertag vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt, wird die komplette Auftragssumme fällig.
  • Sollte der Umzug am gleichen Tag storniert oder abgebrochen werden, wird die komplette Auftragssumme fällig.

 

§ 5 Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

 

§ 6 Transportsicherung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

 

§ 7 Elektro- und Installationsarbeiten

Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Wasser- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

 

§ 8. Umzugskartons

Umzugskartons werden nach Auftragserteilung zu den jeweiligen gültigen Preisen an den Kunden verkauft. Die Lieferung der Kartons ist innerhalb Berlin kostenfrei. Bei Abholung entsteht eine Gebühr von 30 Euro- dies wird mit dem Karton- Rückkaufpreis verrechnet

 

§ 9 Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

 

§ 10 Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

 

§ 11 Schadensanzeige

Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen:

  • wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Gutes schriftlich angezeigt wurde
  • wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt wurde, § 451 f HGB.

 

§ 12 Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Betrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands nach dem Beladen fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Bei Auslandstransporten gelten dieselben Regelungen wie bei Inlandstransporten. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in EURO. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern, gemäß § 419 HGB.

 

§ 13 Erstattung der Umzugskosten

Sollte der Auftraggeber einen Anspruch auf eine Umzugskostenerstattung durch eine dritte Partei haben, ( Jobcentern, Arbeitgeber, Hausverwaltung usw) ist Er dazu verpflichtet, die entsprechende Stelle dazu aufzufordern die jeweils fällige Umzugsvergütung abzgl. evtl. geleisteter Anzahlung direkt an das Umzugsunternehmen Royal Umzüge e.K auszuzahlen oder zu überweisen. Vor dem Umzug muss entweder ein Kostenübernahmeschein des JobCenter, Arbeitsamtes, Sozialamtes oder eine schriftliche Auftragsbestätigung von der Hausverwaltung vorliegen.

 

§ 14 Haftungshöchstbetrag

Die Haftung der Firma Royal Umzüge wird auf 620,00 € je Kubikmeter Hubraum beschränkt. Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt Royal Umzüge eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Absender.

 

§ 15 Haftungsausschlüsse

Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurückzuführen ist:

  • Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden
  • Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender
  • Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender
  • Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern
  • Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender in Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender und der Durchführung der Leistung bestanden hat.
  • Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
  • Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, Verderb oder Auslaufen erleidet.

 

§ 16 Ladungsbedingungen

Sämtliche Transportwege müssen dem Spediteur uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut mit zwei Mann zu handeln sein. Sollten die Mitarbeiter des Spediteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, dass am Transportgut Montagen notwendig sind, um dieses zu transportieren, und wurde dieses vom Auftraggeber im Auftrag nicht berücksichtigt, so werden diese Arbeiten mit einem Stundensatz von EUR 25,00/ Mann inkl. MwSt. berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.

 

§ 17 Lagervertrag

Im Fallle der Lagerung wird vereinbart, dass bei Nichtzahlung der Lagermiete über zwei Monate die eingelagerten Güter durch den Spediteur verkauft werden können. Ansonsten gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransport (ALB). Diese werden nach Wunsch des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.

 

§ 18 Pfandrecht

Royal-Umzüge e.K hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Royal-Umzüge kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde.

 

§ 19 Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeit mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrags und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

§ 20 Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

 

AGB Stand: Berlin, den 27.02.2024